Deutsche Discotheken Unternehmer (DDU)

seit 1970 ein starker Partner für Discotheken, Clubs, Eventveranstalter und Gastronomen

Kosten & Bedingungen

Der Verband der Deutschen Discotheken-Unternehmer (DDU) besteht seit 1970 und befasst sich mit den neuesten Trends der Unterhaltungsbranche. Die DDU hat mit der GEMA einen starken Tarifvertrag für Discotheken, Clubs, Musikkneipen, Veranstalter und alle die z.B. unter den Tarif M-V, U-V und VR-Ö fallen abschließen können.

 

Die DDU-Mitgliedschaft kostet pro Jahr 150,00 EUR plus der z.Zt. gültigen MwSt.

 

BONUS:

 

Bis zu 5 Betriebe des Mitglieds sind im Beitrag enthalten!


Sie können jederzeit und fristlos kündigen, sogar per Telefon.
Wir bestätigen Ihre Kündigung dann per Fax oder E-Mail damit Sie etwas 'in der Hand' haben.
Es besteht also kein Risiko für Sie!
Mit der Kündigung verfallen dann verständlicherweise auch alle Leistungen der DDU. Eine Rückzahlung des bereits gezahlten Beitrages ist jedoch ausgeschlossen. Wir hoffen aber, dass unsere Leistungen Sie überzeugen werden.

Bedingungen zur Mitgliedschaft in der DDU:

Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulares melden Sie sich als DDU-Mitglied an und erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 150,00 + z.Z. gültige MwSt. pro Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen erfolgen. Beiträge werden nur bei Kündigung unsererseits, für die noch verbleibende Vertragslaufzeit, zurück erstattet. Für Ihre Kündigung reicht ein Telefonanruf, den wir Ihnen jedoch schriftlich bestätigen müssen. Nach Kündigung entfallen sämtliche DDU-Leistungen und damit verbundene Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung. Mitgliedsbeiträge sind sofort und ohne Abzug zu entrichten. Die Nichtentrichtung des Mitgliedsbeitrages wird rückwirkend als Kündigung gewertet. Ab dem Tag des Beitragseingangs auf unser Konto sind Sie berechtigtes DDU-Mitglied. Sie erhalten danach Ihre Zugangsdaten zum Mitgliederzentrum im Internet. Die DDU-Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Kennwörter sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die „Deutschen Discotheken-Unternehmer“ sind kein Verein sondern ein Einzelunternehmen, rechtmäßig vertreten von der Firma Udo Starkens.

Mitgliedsantrag Download

 

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